Ehrenzeichen

Ehrenzeichen der Kolpingjugend im Diözesanverband Augsburg

Das Ehrenzeichen der Kolpingjugend Diözesanverband Augsburg wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Orts- und Diözesanebene verliehen. Die Anträge können von Leitungen der Kolpingjugenden vor Ort und der Diözesanleitung gestellt werden. Das Ehrenzeichen wird von der Diözesanleitung verliehen.

Kriterien für besondere Verdienste können sein:

  • das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
  • das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
  • das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
  • das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
  • das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
  • die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.

Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Diözesanleitung statt.

Die Verleihung des Ehrenzeichens des Diözesanverbands muss spätestens zehn Wochen vor der Verleihung bei der Ehrenzeichenkommission beantragt werden.