Wahlen Vollversammlung Handwerkskammer Schwaben

Oberstes Gremium wird neu gewählt

"Oberstes Gremium der HWK Schwaben ist die Vollversammlung. Sie ist ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Stärke und der Vielfalt des schwäbischen Handwerks. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, aktuell von 2019 bis 2024. Alle wesentlichen Grundsatzentscheidungen und Beschlüsse werden durch die Vollversammlung gefällt. Zu den wichtigsten Aufgaben ihrer Mitglieder gehört, den Haushalt zu genehmigen, die Gebühren- und Beitragsordnung festzulegen und Bildungsvorschriften zu erlassen. Von den insgesamt 45 Mitgliedern der Vollversammlung sind 30 Arbeitgebervertreter und 15 sind Arbeitnehmervertreter. Die Beteiligung der Arbeitnehmer ist ein herausragendes Merkmal der handwerklichen Selbstverwaltung." So beschreibt die Internetseite der Handwerkskammer Schwaben die Vollversammlung. Gemeinsam mit dem DGB stellt das Kolpingwerk eine Liste von Personen auf, die für die Vollversammlung kandidieren.

Termin

13.05.24

Ort

Schwaben
Wo ist das?

Zielgruppe

Alle

Rechtliche Grundlagen für die Wahl

Die Handwerksordnung ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. In der Handwerksordnung sind v.a. grundsätzliche Fragen der handwerklichen Berufsausübung, Berufsbildung und Organisation geregelt.

Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Die Satzung regelt die innere Struktur der Handwerkskammer. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium.

Der Wahltermin wurde in der Vollversammlung am 29. Juni 2023 auf den 13. Mai 2024 festgelegt.

Barbara Schretter, Regierungspräsidentin von Schwaben, hat die Wahlleitung übernommen.

Suche nach Personen, die bereit sind zu kandidieren.

Wählbar zum Vertreter der Arbeitnehmer in der Vollversammlung sind die Gesellinnen, Gesellen und Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie am Tag der Wahl volljährig sind und in einem Handwerksbetrieb oder einem handwerksähnlichen Betrieb im Bezirk der Handwerkskammer beschäftigt sind.

Interessierte Personen, die bereit für eine Kandiatur sind, können sich gerne im Diözesanbüro melden.

Per E-Mail:

Per Telefon:
+49 821 3443 134

Per Fax:
+49 821 3443 172

Schriftlich:
Kolpingjugend im Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg e.V.
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg