Prävention von (Kindes-)Wohlgefährdungen

Vertrauensperson im Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg

Jugendreferent Christian Michl ist Vertrauensperson für die Kolpingjugend und das Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg. Die Vertrauensperson kennt sich mit den Strukturen und dem Umfeld im Verband aus. An sie könnt Ihr Euch mit Verdachtsfällen, Fragen und Unsicherheiten wenden! Die Vertrauensperson ist ein erster Anlaufpunkt, sie vermittelt dann an die jeweils geeigneten Fachstellen weiter. In der Arbeitshilfe "An jedem Tag. Kinder aktiv schützen" könnt Ihr ab Seite 32 Infos über die "Aufgabe Vertrauensperson" nachlesen (Download-Kasten rechts).

Vertrauenspersonen im Kolpingwerk Deutschland

Betroffene von (sexualisierter) Gewalt brauchen schnell unabhängige und professionelle Hilfe durch Ansprechpersonen, denen sie sich anvertrauen können. Auch Engagierte und Leitungsverantwortliche in Verbänden und Organisationen, die Anzeichen sexueller Gewalt wahrnehmen, und sei es auch nur ein Verdacht, sollen sich an kompetente Ansprechpersonen wenden können, damit Betroffene frühzeitig Hilfe bekommen und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Deshalb arbeitet Kolping in Deutschland mit dem Deutschen Kinderschutzbund Dortmund e.V. zusammen, der über ein erfahrenes Team in der Kinderschutzarbeit verfügt, das auch Institutionen zu Fragen der Kindeswohlgefährdung berät. Ab sofort können sich alle Kolpingmitglieder und Mitarbeitende unseres Verbandes sowie der Einrichtungen und Unternehmen im Kolpingwerk von montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0151-18179323 an folgende Ansprechpersonen wenden: Stefanie Brochtrup (Diplom-Pädagogin), Martina Furlan (Diplom-Pädagogin und Geschäftsführerin) und Arndt van der Wurp (Soziotherapeut). Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem man eine Rückrufbitte hinterlassen kann.

Arbeitshilfe: An jedem Tag. Kinder aktiv schützen

Die Kolpingjugend Deutschland hat die Arbeitshilfe "An jedem Tag. Kinder aktiv schützen" herausgebracht. In der Arbeitshilfe werden Begriffe geklärt, Vorschläge für Gruppenstunden gemacht und es gibt Hilfestellungen für Krisensituationen.

Die Arbeitshilfe steht rechts als Download zur Verfügung. Als Heft ist sie im Diözesanbüro für Kolpingsfamilien kostenlos erhältlich.

Gerne kommen wir mit DVonTour (Diözesanverband on Tour) zu Kolpingsfamilien und Kolpingjugendgruppen vor Ort! Wir gestalten mit Euch einen Workshop, in dem Eure Fragen zum Themengebiet "Prävention - sexualisierte Gewalt - Kindeswohl" usw. geklärt werden. Buchung und Infos im Diözesanbüro.

Diözese Augsburg: Selbstverpflichtungserklärung

Mit der Selbstverpflichtung setzen sich alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der kirchlichen Jugendarbeit für eine Kultur der Achtung ein. Auch in den Gruppenleiter-Grundkursen der Kolpingjugend gibt es eine Einheit zum Thema "Prävention sexualisierter Gewalt", bei der die Selbstverpflichtung angesehen, diskutiert und unterschrieben wird.

Der Text der Selbstverpflichtung und die Arbeitshilfe des Bistums "Schutz vor sexualisierter Gewalt" ist rechts verlinkt.

In der Diözese Augsburg gibt es zum einen die Missbrauchsbeauftragten, die Ansprechpartner sind für Fälle sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt an Minderjährigen durch Geistliche und MitarbeiterInnen im Dienst des Bistums Augsburg. Die Kontaktdaten sind rechts verlinkt.
Zum anderen gibt es die Präventionsstelle. Hier ist Pastoralreferent Bernhard Scholz Ansprechpartner. Die Stelle führt Schulungen zur "Prävention von sexualisierter Gewalt" durch, berät zum Thema und veröffentlicht auf ihrer Internetseite Handlungsleitfäden und weitere Kontaktstellen. Diese Kontaktdaten sind ebenfalls verlinkt.

Bundeskinderschutzgesetz: Führungszeugnisse

Zum 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kolpingsfamilien nun verpflichtet, Einsicht in erweitere Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen zu nehmen. Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung eingehen, falls das Jugendamt auf sie zukommt. Betroffen von dieser Regelung sind alle freien Träger der Jugendhilfe, die eine öffentliche Förderung über die Kommune oder den Landkreis erhalten.

Wichtig: Kolpingsfamilien müssen nicht von sich aus tätig werden. Wir empfehlen abzuwarten, bis sich das zuständige Jugendamt meldet. Bitte keine Vereinbarung ohne vorherige Prüfung der Vereinbarung durch höhere Ebenen, z.B. das Diözesanbüro, unterschreiben! Es wird überlegt, wie eine praktikable Regelung der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse aussehen kann. Bei Fragen, Unsicherheiten, ... bitte im Diözesanbüro bei Jugendreferent Christian Michl melden.

Arbeitshilfen zum Bundeskinderschutzgesetz und mehr Infos sind zum Beispiel auf der Internetseite des BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) Diözesanverband Augsburg gesammelt.

Kinder aktiv schützen! Prävention von Kindeswohlgefährdungen

Die Prävention sexualisierter Gewalt und vor allem auch die Förderung von Kindeswohl sind bei Kolping, der Kolpingjugend und auch in der Diözese Augsburg sehr wichtige Themen. Ziel ist es, bei Engagierten in der Jugendarbeit Verunsicherungen abzubauen und Hilfestellungen zu geben, wie ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis aussehen kann. Durch die Sensibilisierung für diese Thematik soll es Tätern so schwer wie möglich gemacht werden.